Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumenten- schutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungs- Vorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98).
Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten.
Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.
Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt.
Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die Jagdreisen unterliegen speziellen Bedingungen, weisen wir auf die in der Folge angeführten Punkte bzw. Abweichungen hin. Deshalb ersuchen wir Sie, folgende Punkte bitte genau durchzulesen und zu beachten. Mit der Unterzeichnung der Jagdanmeldung bestätigen Sie, diese Vertragsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

  1. BUCHUNG / VERTRAGSABSCHLUSS: Mit der Unterzeichnung der Anmeldung beauftragen Sie uns mit der Planung und Organisation Ihrer Reise. Mit der unterzeichneten Anmeldung bestätigen Sie auch, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben. Auf Grund Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns die Reisebestätigung, womit der Reisevertrag abgeschlossen ist. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungs- träger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann das Reisebüro eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers beim Reisebüro fällig. Von dem Reisevertrag kann unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen jederzeit zurückgetreten werden. Um alle für die Reise nötigen Formalitäten - wie Visum, Waffenscheine, Jagd und Abschusslizenzen u. dgl. - termingerecht erledigen zu können, müssen die von uns angeforderten Unterlagen, wie Reisepass, EU Waffenpass, Passbilder, Waffendaten u. dgl., sofern nicht anders vereinbart, mindestens 40 Tage vor Reiseantritt bei uns eingelangt sein. Treffen diese Unterlagen nicht termingerecht ein, können wir für eine ordnungsgemäße Organisation der von Ihnen gebuchten Jagdreise nicht mehr garantieren, da wir wie auch unsere Partner einen angemessenen Zeitraum benötigen, um alle entsprechenden Formalitäten fristgerecht zu erledigen. Wird dieser Zeitraum nicht eingeräumt, muss der Kunde anfallende Mehrkosten bzw. daraus resultierende Stornokosten tragen, da der Jagdanbieter vor Ort die Jagd nicht kurzfristig mit einem anderen Jagdgast durchführen kann.

  2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Mit dem Angebot werden Ihnen die Zahlungsbedingungen übermittelt. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie auch die Vorschreibung für die fällige Vorauszahlung, die maximal 20% des Arrangements beträgt. Die Restzahlung hat frühestens 14 Tage vor Reisetritt nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen (Flugticket und Voucher) zu erfolgen. Sollte die Vorauszahlung - trotz gegebener Nachfrist - nicht termingerecht bei uns eintreffen, haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der Reisedokumente. In diesem Fall gilt die Reise als storniert. Alle damit verbundenen Unkosten müssen vom Kunden getragen werden. Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des von Ihnen unterzeichneten Jagdprotokolls. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, hat der gesamte Zahlungsverkehr über unser Büro zu erfolgen. Direkte Absprachen mit dem örtlichen Outfitter bzw. Direktzahlungen an den Anbieter vor Ort oder Dritte können generell nicht anerkannt werden. Die Trophäen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des jeweiligen Jagdanbieters vor Ort. Sofern nicht anders - ausdrücklich schriftlich - vereinbart, werden die Trophäen erst nach vollständiger Bezahlung der Jagd- und Trophäengebühren sowie allfälliger Gebühren für Versand und Importverzollung ausgeliefert.

  3. LEISTUNGEN: Der Umfang der Leistungen wird im Angebot und in der Buchungsbestätigung klar definiert. Davon abweichende Absprachen mit dem Anbieter vor Ort oder mit Dritten können nicht anerkannt und auch nicht geltend gemacht werden. Informationen und sonstige Nebenleistungen / Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften: Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. Informationen über die Reiseleistung: Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.

  4. RECHTSSTELLUNG UND HAFTUNG: Die Haftung des Reisebüros erstreckt sich auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen; die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente; die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen). Das Reisebüro haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekannt zu geben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.

  5. LEISTUNGSSTÖRUNGEN: Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

  6. PREISÄNDERUNGEN: Die Viola Jagdreisen behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht in unserer Sphäre liegen, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind zum Beispiel die Änderung der Beförderungskosten (etwa der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin sind Preisänderungen ausgeschlossen.

  7. JAGDPROTOKOLL: Das Jagdprotokoll ist die einzig anerkannte Grundlage für die Endabrechnung. Das Jagdprotokoll muss in Deutsch und in der Landessprache oder in einer für Jagdanbieter und Jagdgast verständlichen Sprache abgefasst werden. In diesem Protokoll müssen alle erbrachten Leistungen, Abschüsse und Trophäengewichte oder Trophäengröße eingetragen sein. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der im Jagdprotokoll eingetragenen Angaben. Ferner ist das Jagdprotokoll auch die einzig anerkannte Grundlage für etwaigen Reklamationen. Beanstandungen müssen unbedingt sofort vor Ort dem Anbieter oder Leistungsträger und per Telefon an unserem Büro nachweislich mitgeteilt werden. Jede Beanstandung - auch wenn sofort abgestellt - muss im Jagdprotokoll eingetragen werden. Nicht im Jagdprotokoll eingetragene Reklamationen können nicht anerkannt werden. Es empfiehlt sich, ev. Reklamationen innerhalb von 7 Tagen nach Reiseende bei uns schriftlich geltend zu machen, da bei späteren Reklamationen Beweisschwierigkeiten auftreten können.

  8. HAFTUNG: Im Rahmen des mit uns abgeschlossenen Reise- und Jagdvertrages haften wir für ordnungsgemäße Vermittlungstätigkeit, sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und eine korrekte Leistungsbeschreibung. Für den angestrebten Jagderfolg oder die gewünschte Trophäenstärke können wir keine Haftung übernehmen - es ergibt sich daraus auch kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung des Reisepreises. Der Jagdgast ist immer für seinen Schuss selbst verantwortlich. Wenn der Pirschführer den Schuss auf ein Stück Wild freigibt, heißt das lediglich, dass Sie dieses Stück erlegen können. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie es auch erlegen wollen. Wenn Sie sich zum Schuss entscheiden, tragen Sie dafür alle Konsequenzen - auch in Hinblick auf Fehlschüsse, Anschweißen und die Trophäenstärke. Der Kunde ist für den Trophäentransport in sein Heimatland selbst verantwortlich. Für Beschädigung Ihrer Trophäen durch unsachgemäße Behandlung, aber auch für Bruch, Beschädigung oder Verlust Ihrer Trophäe im Zuge des Heimtransportes oder des Versandes können wir keine Haftung übernehmen. Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Der Jagdanbieter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Auftretens solcher Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht. Wir können für Schäden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrer Ausrüstung keine Haftung übernehmen, sofern uns kein Verschulden trifft.

  9. PFLICHTEN DES JAGDGASTES: Der Kunde ist verpflichtet, bei ev. auftretenden Leistungsstörungen oder nötigen Änderungen im Reiseverlauf alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Jagdgesetze des betreffenden Jagdlandes zu beachten und hat den Anweisungen des Pirschführers Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen oder Jagd in alkoholisiertem Zustand können zum Abbruch der Jagd oder zum Ausschluss von der Jagd führen. In diesem Falle wird trotzdem der volle Arrangementbetrag berechnet. Mehrkosten für ev. Umbuchung von Flügen u.s.w. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.

  10. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS: Wir bzw. der Jagdanbieter vor Ort behalten uns das Recht vor, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn unvorhersehbare Umstände, wie z.B. Höhere Gewalt (Kriegshandlungen, Terror, Streiks, Unruhen, Naturkatastrophen u.ä.), die ordnungsgemäße Durchführung der gebuchten Reise in Frage stellen. Gleiches gilt, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl an der Jagdreise nicht erreicht wird, ohne dass daran den Jagdreiseveranstalter ein über den Grad leichter Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden trifft. In diesem Falle werden wir uns bemühen, Ihnen ein gleichwertiges oder besseres Ersatzangebot zu unterbreiten. Dieses Ersatzangebot muss akzeptiert werden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass die Annahme des Ersatzangebotes die Grenzen des Zumutbaren übersteigt. Können wir Ihnen kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreiten, werden alle Vorauszahlungen in voller Höhe rückerstattet.

  11. REISE- und KUNDENGELDSICHERUNG / REISEBÜROSICHERUNGSVERORDNUNG - RSV: Viola Jagdreisen ist ein Reisebüro, das als Vermittler, kein Veranstalter zu betrachten ist. Wir verfügen über eine Reisevermittler Spezial Haftpflichtversicherung bei Care Consult, Kratochwjlestrasse 4, A-1220 Wien.

    • Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die Vermittlertätigkeit von Reisebüros
    • Personenschaden Haftpflicht-Versicherung für Reisebüros
    • Fehlerhafte Preisberechnung und falsche Tarifanwendung
    • Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen in Höhe von max. 20 % früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen.
    • Anzahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden.
    • Anzahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen, die die abgesicherten 20 % übersteigen, sind gemäß RSV nicht gedeckt.
  12. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN: Unter Einhaltung der Ihnen mit dem Angebot vor Vertragsabschluss übermittelten Stornierungsbestimmungen kann jederzeit von der gebuchten Jagdreise zurückgetreten werden. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Datum der Stornierung gilt der Poststempel der schriftlich übermittelten Stornierung. Bei Stornierung - aus welchen Gründen auch immer - werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

    • Bei Stornierung bis zu 61 Tagen vor Reisebeginn werden 30 % der Arrangementkosten als Stornogebühr berechnet.
    • Bei Stornierung zwischen 60 und 31 Tagen vor Reiseantritt werden 50 % der Arrangementkosten als Stornogebühr berechnet.
    • Bei Stornierung kürzer als 31 Tage vor Reiseantritt werden alle gebuchten Leistungen als Stornogebühr berechnet.

    Die Gründe für diese Stornierungsbestimmungen sind, dass die Permits und Jagdpapiere mehrheitlich auf den Namen des Kunden ausgestellt werden und nicht übertragen werden können. Darüber hinaus erleidet der Jagdanbieter vor Ort durch eine Stornierung einen erheblichen finanziellen Verlust, der nicht kompensiert werden kann, da so kurzfristig kaum ein Ersatzjäger gefunden werden kann. In unseren Gebühren ist keine Reisestornoversicherung und keine Gepäcksversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechender Versicherungspakete, das Versicherungsangebot ist unserem Jagdangebot beigelegt.

  13. VORZEITIGER ABBRUCH DER REISE: Sollte eine Reise vom Kunden, aus welchen von ihm zu vertretenden Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen werden, muss immer der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Ticketumbuchungen, zusätzliche Transfers, Hotelkosten und dgl. müssen in diesem Falle vom Kunden getragen werden.

  14. VERSICHERUNGEN: Unsere Programme und Leistungen enthalten keine Versicherungen. Der Jagdgast ist verpflichtet für eine internationale Jagdhaftpflichtversicherung zu sorgen, und deren Polizzennummer uns bekannt zu geben. Weiters empfehlen wir den Abschluss einer Riese-, einer Storno- und einer eventuellen Gepäcksversicherung. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise vom Jagdgast selbst, vom Jagdanbieter vor Ort oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, können wir keine Haftung übernehmen.

  15. FLUGTICKETS: Wir können unseren Kunden die Besorgung der Flugtickets anbieten, für diese Tätigkeit verrechnen wir eine geringe Ticket Service Charge. Wir können und werden Ihre Flüge aber nur dann reservieren und bestellen, wenn Sie uns bei Buchung mit der Besorgung der Flüge beauftragen - das für Sie aber dann verbindlich ist. Sobald die Tickets ausgestellt werden, müssen diese auch von Ihnen im Voraus bezahlt werden. Umbuchungen, Terminänderungen oder Stornierungen sind meist nur mit erheblichen Mehr- oder Stornokosten verbunden. Diese müssen in jedem Fall vom Jagdgast getragen werden.

  16. HÖHERE GEWALT: Sollte der Reise- und Jagdverlauf nach Antritt der Reise durch bei Buchung nicht vorhersehbare Gründe wie Streik, Krieg, Unruhen, Terror, Epidemien, Naturkatastrophen, Treibstoffmangel oder Gründen, die den vorgenannten in der Wirkung gleichkommen, geändert oder abgebrochen werden, sind alle damit verbundenen Kosten für Ticketumbuchungen, Hotels, Transfers und dgl. vom Kunden zu tragen.

  17. SONSTIGE BESTIMMUNGEN: Die Unwirksamkeit einzelner Punkte des Buchungsvertrages berechtigt nicht zum Rücktritt, sofern von uns eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung angeboten wird. Alle in unseren Angeboten sowie auf der Homepage angegebenen Programme, Leistungen, Gebühren und Bedingungen beziehen sich auf den Stand vom 1. August 2010 - vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Eine auszugsweise oder vollständige Vervielfältigung oder Veröffentlichung unserer Unterlagen oder unserer Webseite ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.

  18. GERICHTSSTAND: Auf Basis gegenständlicher Geschäftsbedingungen zustande gekommene Verträge zwischen Viola Jagdreisen und dem Kunden unterliegen einschließlich der Frage ihres gültigen Zustandekommens österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für den Sitz der Viola Jagdreisen sachlich zuständige Gericht bzw. das Bezirksgericht Eisenstadt vereinbart.